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 Falsche Strafbefehle

 

Ein Großteil der Strafbefehle ist falsch und die Strafbarkeit wurde nicht richtig geprüft.

Gerne prüfe ich nach einem Einspruch, ob ein Strafbefehl falsch ist. Ein Strafbefehl kann genauso vollstreckt werden wie ein strafrechtliches Urteil. 

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie genau 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Gerne werde ich dann für Sie tätig.

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Rechtsanwaltskanzlei Michael M. Scheller | kanzlei-scheller@gmx.de